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   VG Ansbach, 16.08.2012 - AN 9 S 12.01191   

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VG Ansbach, 16.08.2012 - AN 9 S 12.01191 (https://dejure.org/2012,22670)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16.08.2012 - AN 9 S 12.01191 (https://dejure.org/2012,22670)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16. August 2012 - AN 9 S 12.01191 (https://dejure.org/2012,22670)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarliche Zustimmung in sonstiger Weise; Bindung des Rechtsnachfolgers; unzulässige Rechtsausübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus VG Ansbach, 16.08.2012 - AN 9 S 12.01191
    4.2.1 Die Berufung auf ein nachbarliches Abwehrrecht kann gegen den auch im öffentlichen Recht Geltung beanspruchenden Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 BGB, verstoßen (BVerwG vom 16.5.1991 Az. 4 C 4/89; vom 13.8.1996, 4 B 135/96).

    Ein solcher Verstoß gegen Treu und Glauben kommt unter anderem dann in Betracht, wenn sich ein Nachbar durch die Klageerhebung gegen das Bauvorhaben zu seinem eigenen vorangegangen Verhalten, insbesondere zu früheren als Einverständnis auszulegenden Erklärungen, in Widerspruch setzt (BVerwG vom 16.5.1991 Az. 4 C 4/89).

  • VGH Bayern, 31.01.2005 - 20 CE 05.68
    Auszug aus VG Ansbach, 16.08.2012 - AN 9 S 12.01191
    Soweit der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung sich auf die Erteilung der Abweichung bezieht, dürfte er aufgrund der vorliegenden Nachbarzustimmung bzw. aufgrund der inzwischen erfolgten Fertigstellung des Vorhabens, für das die Abweichung erteilt wurde, ebenfalls schon als unzulässig anzusehen sein, jedenfalls ist er aber unbegründet (vgl. BayVGH vom 31.1.2005 Az. 20 CE 05.68).

    Eine erklärte Nachbarzustimmung führt nach wohl überwiegender Ansicht bereits zur Unzulässigkeit eines gegen das Bauvorhaben gerichteten Rechtsbehelfs, jedenfalls aber zu dessen Unbegründetheit (vgl. Dirnberger in Simon/Busse, Stand 2012, RdNr. 160 zu Art. 66; BayVGH vom 17.11.1992 Az. 15 CS 92.3199; vom 31.1.2005 Az. 20 CE 05.68).

  • VGH Bayern, 17.11.1992 - 15 CS 92.3199
    Auszug aus VG Ansbach, 16.08.2012 - AN 9 S 12.01191
    Soweit sich der Antrag auf die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der gegen die Erteilung der Abweichung gerichteten Anfechtungsklage richtet, spricht viel dafür, dass aufgrund einer Nachbarzustimmung der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung mangels Antragsbefugnis bereits als unzulässig abzuweisen wäre, wie dies für die Klage des Nachbarn, der dem Vorhaben zugestimmt hat, angenommen wird (vgl. BayVGH vom 17.11.1992 Az. 15 CS 92.3199).

    Eine erklärte Nachbarzustimmung führt nach wohl überwiegender Ansicht bereits zur Unzulässigkeit eines gegen das Bauvorhaben gerichteten Rechtsbehelfs, jedenfalls aber zu dessen Unbegründetheit (vgl. Dirnberger in Simon/Busse, Stand 2012, RdNr. 160 zu Art. 66; BayVGH vom 17.11.1992 Az. 15 CS 92.3199; vom 31.1.2005 Az. 20 CE 05.68).

  • VG Ansbach, 10.04.2012 - AN 9 S 12.00439

    Baueinstellungsverfügung; Abstandsflächenpflicht; Zulässigkeit eines Grenzanbaus

    Auszug aus VG Ansbach, 16.08.2012 - AN 9 S 12.01191
    Mit Schriftsatz vom 16. März 2012, am selben Tag eingegangen bei Gericht, ließen die Beigeladenen zu 1) und 2) Klage erheben (AN 9 K 12.00440) und Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO stellen (AN 9 S 12.00439).

    Mit Beschluss vom 10. April 2012 (AN 9 S 12.00439) wurde der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der gegen die Baueinstellung gerichteten Klage abgelehnt.

  • VGH Hessen, 07.12.1994 - 4 TH 3032/94

    Verzicht auf öffentlich-rechtliche nachbarliche Abwehrrechte; Wirksamkeit;

    Auszug aus VG Ansbach, 16.08.2012 - AN 9 S 12.01191
    Eine solche Form der nachbarlichen Zustimmung liegt beispielsweise dann vor, wenn der Nachbar sein Einverständnis mit einem Bauvorhaben in einem Schreiben an den Bauherrn erklärt und dieses Schreiben der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt wird (Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiss, Die neue Bayerische Bauordnung, RdNr. 120 zu Art. 66; Hess. VGH vom 7.12.1994 NVwZ-RR 1995, 495).
  • BVerwG, 13.08.1996 - 4 B 135.96

    Baurecht - Verwirkung von Abwehrrechten des Nachbarn bei ungenehmigten

    Auszug aus VG Ansbach, 16.08.2012 - AN 9 S 12.01191
    4.2.1 Die Berufung auf ein nachbarliches Abwehrrecht kann gegen den auch im öffentlichen Recht Geltung beanspruchenden Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 BGB, verstoßen (BVerwG vom 16.5.1991 Az. 4 C 4/89; vom 13.8.1996, 4 B 135/96).
  • VG München, 23.05.2011 - M 11 K 09.2323

    Nachbarunterschrift; unzulässige Nachbarklage

    Auszug aus VG Ansbach, 16.08.2012 - AN 9 S 12.01191
    Auch wenn die Antragstellerin zu dem Zeitpunkt, zu dem die Zustimmung der ... der Antragsgegnerin zuging (17.11.2011), selbst schon als Nachbarin im baurechtlichen Sinne anzusehen gewesen wäre, was neben der Eintragung der Auflassungsvormerkung auch den Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten voraussetzen würde, so hat dennoch die der damaligen im Grundbuch eingetragenen Grundstückseigentümerin zuzurechnende Erklärung eine auch die Antragstellerin bindende Wirkung (vgl. BayVGH vom 24.8.2007 Az. 25 ZB 06.3296; VG München vom 21.10.2004 AZ. M 11 K 03.5348; vom 23.5.2011 Az. M 11 K 09.2323).
  • VG München, 21.10.2004 - M 11 K 03.5348
    Auszug aus VG Ansbach, 16.08.2012 - AN 9 S 12.01191
    Auch wenn die Antragstellerin zu dem Zeitpunkt, zu dem die Zustimmung der ... der Antragsgegnerin zuging (17.11.2011), selbst schon als Nachbarin im baurechtlichen Sinne anzusehen gewesen wäre, was neben der Eintragung der Auflassungsvormerkung auch den Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten voraussetzen würde, so hat dennoch die der damaligen im Grundbuch eingetragenen Grundstückseigentümerin zuzurechnende Erklärung eine auch die Antragstellerin bindende Wirkung (vgl. BayVGH vom 24.8.2007 Az. 25 ZB 06.3296; VG München vom 21.10.2004 AZ. M 11 K 03.5348; vom 23.5.2011 Az. M 11 K 09.2323).
  • VGH Bayern, 24.08.2007 - 25 ZB 06.3296
    Auszug aus VG Ansbach, 16.08.2012 - AN 9 S 12.01191
    Auch wenn die Antragstellerin zu dem Zeitpunkt, zu dem die Zustimmung der ... der Antragsgegnerin zuging (17.11.2011), selbst schon als Nachbarin im baurechtlichen Sinne anzusehen gewesen wäre, was neben der Eintragung der Auflassungsvormerkung auch den Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten voraussetzen würde, so hat dennoch die der damaligen im Grundbuch eingetragenen Grundstückseigentümerin zuzurechnende Erklärung eine auch die Antragstellerin bindende Wirkung (vgl. BayVGH vom 24.8.2007 Az. 25 ZB 06.3296; VG München vom 21.10.2004 AZ. M 11 K 03.5348; vom 23.5.2011 Az. M 11 K 09.2323).
  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Ansbach, 16.08.2012 - AN 9 S 12.01191
    Sind schließlich die Erfolgsaussichten offen, findet eine reine Abwägung der für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen statt (BayVGH vom 24.3.2009 Az. 14 CS 08.3017, juris).
  • VGH Bayern, 04.03.2009 - 2 CS 08.3331

    Nachbarstreit; Eilrechtsschutz gegen Baugenehmigung für Getränkemarkt;

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